|
|
|
Für Lebensmittelbetriebe sind Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen in der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für andere gewerbliche Betriebe, Hausverwaltungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Privathaushalte sind Schadinsekten und -nager als Verursacher einer ganzen Reihe von Infektionskrankheiten, Verunreinigungen, Fraßschäden, Produktionseinbußen, Qualitätsminderungen und Ekel ein ernstes Problem.
|
|